Patientenverfügung
Das Patientenverfügungsgesetz (PatVG) regelt in Österreich, dass eine erwachsene und entscheidungsfähige Person im Voraus schriftlich festlegen kann, ob sie bestimmte medizinische Behandlungen im Fall ihrer Entscheidungs- oder Äußerungsunfähigkeit ablehnt. Damit kann im Ernstfall – etwa bei schwerer Krankheit, Unfall oder Bewusstlosigkeit – der eigene Wille wirksam gemacht werden, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
Das PatVG trat am 1. Juni 2006 in Kraft und wurde im Zuge der Novelle 2018/2019 angepasst. Das Gesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Formen einer Patientenverfügung:
Verbindliche Patientenverfügung: Sie wird wirksam, wenn sie formell korrekt erstellt wurde — etwa schriftlich, mit Datum und unter Mitwirkung einer rechtskundigen Person (z.B. Notar*in, Rechtsanwält*in oder Patient*innenvertretung). Zudem muss eine ärztliche Aufklärung erfolgen.
Sie betrifft Ablehnung oder Verzicht auf medizinische Eingriffe bzw. lebensverlängernde Maßnahmen.
Außerdem: Eine verbindliche Verfügung ist standardmäßig bis zu acht Jahre gültig (früher waren es fünf), sofern sie nicht früher erneuert oder widerrufen wird.
(Beachtliche Patientenverfügung: Wenn Formvorschriften oder Aufklärung fehlen, gilt die Verfügung nur als Orientierung: Ärzt*innen berücksichtigen sie, sind aber nicht strikt gebunden.)
Ablauf
1. Entscheidungsfähigkeit — Die Person, die eine Verfügung errichten will, muss zum Zeitpunkt der Erstellung geistig unbeeinträchtigt und urteilsfähig sein.
2. Ärztliche Aufklärung — Ärzt*innen müssen über Auswirkungen und mögliche Konsequenzen der gewünschten Ablehnungen aufklären. Dabei wird geprüft, ob der/die Patient*in die Folgen realistisch einschätzen kann.
3. Form & Begleitung — Für eine verbindliche Verfügung braucht es Schriftform, Datum und die Unterschrift vor einer berechtigten Person: Notar*in, Rechtsanwält*in oder Patientenvertretung.
4. Dokumentation & Registrierung (optional) — Die Verfügung kann registriert werden (z. B. über ein Patientenverfügungsregister), damit behandelnde Ärzt*innen im Notfall Zugriff darauf haben.
5. Gültigkeitsdauer & Erneuerung — Standardmäßig acht Jahre; danach ist eine Erneuerung notwendig, damit die verbindliche Wirkung erhalten bleibt. Alternativ kann die Verfügung jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Eine Patientenverfügung erlaubt es Menschen in Österreich, ihre medizinischen Wünsche vorausschauend festzulegen. Gerade im Hinblick auf schwere Erkrankungen, Unfälle oder das Lebensende kann eine solche Verfügung dazu beitragen, dass die medizinische Versorgung im Sinne der betroffenen Person geschieht — und nicht aufgrund von Unklarheiten oder gut gemeinten Entscheidungen Dritter.
Sie ist ein wichtiger Akt der Selbstbestimmung und Vorsorge!
